Hartz IV erneut vorm BVerfG: Keine Verbesserungen zu erwarten

via  Junge World | Auch das Berliner Sozialgericht, welches nun eine erneute Verfassungsklage gegen den künstlich kleingerechneten Regelsatz angestrengt hat, wäre mit einer Erhöhung um 36 Euro bereits zufrieden gestellt. Grundlegende Verbesserungen der Situation sehen in der Tat anders aus. Ganz anders.

Weder wird das unwürdige Anrechnen von Geburtstags- geschenkeAufwandsentschädigungen und Steuerrückzahlungen als “Einkommen” beendet, noch kommt die gesamte Sanktionspraxis auf den Prüfstand, ob diese denn überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Derzeit können auch willkürlich Sanktionen verhängt werden, ohne dass die darauffolgende (verlorene) Klage dem Jobcenter Geld kostet. Weiterlesen »

Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center

Volkswagen Rabbit

Recht auf Kostenerstattung

Thema Fahrtkosten! Ich hoffe ihr habt es bisher gewußt und vor allem bewußt bei eurem Fallmanager angesprochen? Auch wenn es hierbei nur um Kleinbeträge geht. Fragt nach! Macht euch schlau! Oder denkt Ihr wirklich man wird euch so etwas auf die Nase binden?

Ausgangspunkt

Das beklagte Jobcenter in A. hatte in Januar 2010 die Klägerin, eine Hartz-IV-Empfängerin, zu einer persönlichen Vorsprache eingeladen. Dafür erstattete das Jobcenter als Fahrkosten 5.34 €. Es legte dabei die kürzeste Fahrtstrecke von 19 km sowie die nach dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch und dem tagesaktuellen Tankstellenpreis ermittelten Benzinkosten zu Grunde. Dagegen wandte sich die Klägerin. Sie habe witterungsbedingt eine um 2 km längere, aber sichere und schnellere Fahrtstrecke genommen. Die tatsächlichen Kosten lägen über den reinen Spritkosten. Schließlich hätte eine zeitaufwendige Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln 8,80 € gekostet.   Weiterlesen »

Zeiten der Kindererziehung können nur…

Zeiten der Kindererziehung können nur dann die für den Bezug von Arbeitslosengeld erforderliche Anwartschaftszeit nach § 123 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) erfüllen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Dies gilt auch, wenn mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden. Eine sinngemäße Anwendung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Rentenversicherung sowie des Elterngeldes und der Elternzeit, nach denen Zeiten, in denen mehrere Kinder parallel erzogen werden, additiv auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zu berücksichtigen sind, ist nicht möglich. Das Sozialgericht Speyer hat eine entsprechende Klage einer Mutter auf Arbeitslosengeld abgewiesen (Urteil vom 07.03.2012, S 1 AL 31/11).

Weiterlesen »

Aus der beliebten Reihe “Bei UNS ist Atomkraft SICHER”: …

Atomkraft ist sicher. Na sicher!

Atomalarm im Naturschutzgebiet “Nüssauer Heide”. Angeblich war dann nichts, aber Greenpeace findet, dass sie dann ja auch mal alle Fakten auf den Tisch packen könnten.

Und wo wir gerade dabei sind: Im AKW Fessenheim gab es ein Feuer im Maschinenraum. Natürlich keinerlei Grund zur Beunruhigung.

Und dass um Gorleben herum weniger Mädchen geboren werden, das ist sicher auch völlig unbedenklich und hat nichts, ich betone: nichts!, mit dem Atommüll zu tun.

Hartz-IV-Regelsätze endlich verfassungskonform gestalten!

Von Oben herab!

Von Oben herab!

Das Berliner Sozialgericht hat eine gegen die Hartz-IV-Regelsätze gerichtete Klage ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Kläger ist eine dreiköpfige Familie, die vom DGB-Rechtsschutz vertreten wird.

Zur erneuten Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts zwecks Überprüfung der Regelsätze erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, in Berlin: „Der DGB begrüßt die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch das Berliner Sozialgericht. Der DGB teilt die vom Gericht geäußerten Zweifel an der Verfassungskonformität der Regelsätze.

Vor allem das Kindern zugestandene Existenzminimum ist völlig unzureichend. Weiterlesen »

Schultrojaner vorerst nicht im Einsatz

Schiefertafel = Gib Trojaner keine Chance

Schiefertafel = Gib Trojaner keine Chance

Der Schultrojaner ist eine verdachtsunabhängig (!) eingesetzte Spionagesoftware, um Lehrer verklagen zu können, die Zitate aus Schulbüchern verwenden.

Entstanden übrigens unter Federführung der CSU, im am 31. Oktober 2011 aufgeflogen und am 2. November 2011 umfassend von den LINKEN in den Bundestag getragen worden. Und es ist schön zu beobachten, dass die LINKE da weiter nachbohrt, auch wenn sich die Schlagzeilen um diesen Skandal schon längst wieder gelegt haben.

Quelle: Die LINKE deckt auf: Schultrojaner nur “vorerst” nicht im Einsatz