via Junge World | Auch das Berliner Sozialgericht, welches nun eine erneute Verfassungsklage gegen den künstlich kleingerechneten Regelsatz angestrengt hat, wäre mit einer Erhöhung um 36 Euro bereits zufrieden gestellt. Grundlegende Verbesserungen der Situation sehen in der Tat anders aus. Ganz anders.
Weder wird das unwürdige Anrechnen von Geburtstags- geschenke, Aufwandsentschädigungen und Steuerrückzahlungen als “Einkommen” beendet, noch kommt die gesamte Sanktionspraxis auf den Prüfstand, ob diese denn überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Derzeit können auch willkürlich Sanktionen verhängt werden, ohne dass die darauffolgende (verlorene) Klage dem Jobcenter Geld kostet. Weiterlesen »
































